
Impressum
Verantwortlich:
OTT Ostfriesland e.V.
Weener Weg 58
26632 Ihlow
Edzard Harken (1. Vorsitzender)
Markus Schiffer (2. Vorsitzender)
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
MEER OPEN AIR 2021
Das MEER OPEN AIR 2021 ist ein eintägiges Open Air Festival in Ihlowerfehn und findet im Sommer 2021 statt, zuzüglich jeweils einen Tag davor und danach für Auf- und Abbau.
Der Veranstalter ist der seit 07.04.2015 bestehende Verein, „OTT Ostfriesland e.V.“ mit Sitz im Weener Weg 58 in 26632 Ihlow Ostersander. Der Verein betreibt das Festival als untergeordneten Nebenzweck, um seinen Hauptzweck, die Förderung des musikalischen Nachwuchses in der Region realisieren zu können.
Kontakt:
0177 / 462 77 25 (Edzard Harken 1. Vors.)
0152 / 481 92 14 (Markus Schiffer 2. Vors.)
Geltungsbereich
Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte bzw. der Bezahlung des Eintrittspreises akzeptiert der Besucher in komplettem Umfang die unten angeführten Vertragsbedingungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters.
Mit dem Abschluss mündlicher und schriftlicher Verträge akzeptieren alle Bands und Dienstleister und Helfer im Rahmen ihres Auftrages die unten angeführten Vertragsbedingungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Festival.
Die AGB gelten auf dem gesamten, durch Zäune und Gräben eingefassten Außengelände im 1. Kompanieweg 3 einschließlich des Gebäudes vom Havanna-Club.
Es gelten immer die AGB für das Festival in der neuesten Fassung. Die AGB sind im Internetportal: www.meeropenair.de einsehbar, der Download bzw. das Kopieren ist nicht zulässig.
Ferner sind die AGB als Aushang an den Eingängen zum Veranstaltungsgelände während der Festivals einsehbar.
Hierüberhinaus gelten die Bestimmungen der ordnungsrechtlichen Genehmigung der Gemeinde Ihlow, die ebenfalls als Aushang an den Eingängen einsehbar ist.
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Mitbringen von Gegenständen
Das Mitbringen von Speisen und Getränken, Glasbehältern, Flaschen, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, sperrigen Gegenständen, Fackeln, Hieb- und Stichwaffen, Schusswaffen oder Schlagwerkzeugen auf das Festivalgelände ist untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände, ohne dass Ansprüche auf Rückerstattung des Kaufpreises bestehen. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt, bei der das beauftragte Security-Unternehmen berechtigt ist, im eigenen Ermessen Rucksäcke und Taschen zu kontrollieren.
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Ton-und Bildaufzeichnungen
Zum Mitbringen und Einsetzen von professionellen Ton- und Bildaufzeichnungsgeräten bedarf es der Genehmigung des Veranstalters.
Der Veranstaltungsbesucher erklärt mit dem Erwerb des Festivaltickets bzw. dem Besuch der Veranstaltung sein Einverständnis, dass der Veranstalter oder vom Veranstalter autorisierte Personen Fotos und Filmaufnahmen, auf denen der Veranstaltungsbesucher zu sehen ist, uneingeschränkt für Online-, Print- und sonstige Medien nutzen darf.
Darunter fällt auch die Weitergabe der Aufnahmen an Dritte, soweit die Weitergabe einen unmittelbaren Bezug zur Veranstaltung bzw. der Berichterstattung darüber aufweist. Die Nutzung erfolgt in jedem Fall vergütungsfrei.
Der Veranstalter erklärt, die Persönlichkeitsrechte des Festivalbesuchers zu wahren und Fotos und Filmaufnahmen nur im Zusammenhang mit der Festivalberichterstattung oder etwaiger Werbung für das Festival zu verwenden.
Die Veröffentlichung von Bild- und Filmmaterial durch den Veranstalter erfolgt auf der Grundlage von öffentlichem Interesse zur Darstellung des Festivals und zu journalistischen Zwecken sowie zum Zwecke der Kunst.
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Betretungsrecht durch Eintrittskarten und Bändchen, Stempel
Die Besucher erhalten eine Eintrittskarte und ein farbiges Bändchen.
Die Bändchen sind sichtbar am Handgelenk zu tragen.
Besucher unter 18 Jahren erhalten ein gesondertes farbiges Bändchen.
Die Mitglieder der Bands bzw. und deren Helfer erhalten zusätzlich einen persönlichen Artist Pass, den sie auf Verlangen vorzeigen müssen.
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Jugendschutz
Die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit nach der neuesten Fassung sowie die entsprechenden Regelungen zum Jugendschutz gemäß der ordnungsrechtlichen Genehmigung der Gemeinde Ihlow sind zu beachten und einzuhalten. Das Jugendschutzgesetz gilt auf dem gesamten Veranstaltungsgelände. Jeder Besucher der Veranstaltung ist verpflichtet, seinen Personalausweis ständig mitzuführen und auf Verlangen einer berechtigten Person vorzuzeigen. Die gültigen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind auf dem Festivalgelände ausgehängt.
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Vertragliche Beziehungen
Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande. Zurücknahme der Eintrittskarte und Erstattung nur bei Absage der Veranstaltung aus wirtschaftlichem Grund durch den Veranstalter. Es wird nur der Nennwert der Eintrittskarte erstattet.
Vertragliche Beziehungen kommen durch den Abschluss eines Bandvertrages ausschließlich zwischen dem unterzeichnenden Bandmitglied und dem Veranstalter zustande. Das Unterzeichnende Bandmitglied erklärt mit Unterschrift seine Autorisierung durch die Band und haftet gegenüber dem Veranstalter gesamtschuldnerisch in allen, den Vertrag betreffenden Angelegenheiten.
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Abbruch oder Absage der Veranstaltung
Bei Abbruch oder Absage der Veranstaltung aufgrund behördlicher Anordnung oder wegen höherer Gewalt (z. B. bei Unwetter o. ä) besteht kein Anspruch auf Rückvergütung jeglicher geleisteter Zahlungen.
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Änderungen am Termin und Programm
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.
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Weisungsrecht der Security-Mitarbeiter und der Helfer
Den Weisungen der Security-Mitarbeiter und sonstigen, vom Veranstalter beauftragten Helfern ist unbedingt Folge zu leisten. Die Security-Mitarbeiter haben das Recht, bei Zuwiderhandlungen einen Verweis vom Veranstaltungsgelände auszusprechen und durchzusetzen. Die Helfer tragen einen TEAM-Ausweis.
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Haftung
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung, bzw. Verantwortung für verlorene, beschädigte oder gestohlene Sachen.
Der Besuch der Veranstaltung erfolgt stets auf eigene Gefahr. Jeder Besucher haftet für den von ihm verursachten Schaden.
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Mitnahme vor Tieren
Die Mitnahme von Tieren auf das Veranstaltungsgelände ist für Besucher grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des Veranstalters.
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Parken
Das Parken für Bandmitglieder ist nur auf der vom Veranstalter bestimmten Fläche außerhalb des Veranstaltungsgeländes gestattet. Den Anordnungen der Einweiser ist unbedingt Folge zu leisten. Lediglich zum Be- und Entladen dürfen Fahrzeuge der Bands vor dem Haupteingang halten. Für Besucher sind keine Parkplätze mit Vorrecht in Verbindung mit der Eintrittskarte vorgesehen. Es gelten die Bestimmungen der STVO. Bei falschem Abstellen des Fahrzeugs behält sich der Veranstalter das Recht vor, das Fahrzeug abschleppen zu lassen. Für die daraus entstehenden Kosten kommt der Halter des Fahrzeugs auf. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch andere Fahrzeuge, andere Besucher oder sonstige Dritte entstehen.
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Hausordnung
Das Veranstaltungsgelände muss in sauberem Zustand belassen werden. Bei Zuwiderhandlung wird der daraus entstehende Aufwand den entsprechenden Verursachern in Rechnung gestellt. Das Betreten der Gebäude ist ausschließlich zur Benutzung der ausgeschilderten Sanitäranlagen gestattet. Der Bereich vor dem Inneneingang des Havanna-Club dient als Aufenthaltsraum und Backstage-Bereich ausschließlich für die Musiker und für das Festivalpersonal. Alle Pflanzanlagen (Beete und Rabatten) dürfen nicht betreten werden. Nach Ende der Veranstaltung (spätestens um 23:30 Uhr bzw. auf Anordnung des Veranstalters / der Security) ist das Gelände umgehend zu verlassen. Ab 22:00 ist jegliche Lärmentwicklung (z. B. Grölen, lautes Singen und heftiges Schlagen von Autotüren) untersagt. Dem Ruhebedürfnis der Anwohner unbedingt nachzukommen.
Das Rauchen in den Gebäuden ist ausdrücklich untersagt. Zigarettenkippen müssen vor der Entsorgung unbedingt ausgedrückt sein, um Feuergefahr zu vermeiden.
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Anwendbares Recht / Sonstiges
Es gilt deutsches Recht. Zuständig ist das Amtsgericht Aurich.
Der Veranstalter behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern.
Vor der Bühne des Festivals ist ausreichend Platz vorgesehen. Es versteht sich aber von selbst, dass die räumliche Kapazität auf dem Gelände begrenzt ist und dass der Veranstalter den Zugang zum Gelände sperren kann, wenn die Kapazität erschöpft ist und die allgemeine Sicherheit nach seinem Ermessen in Gefahr ist.
Stand: 20.06.2020